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Rettungsschwimmabzeichen

Die Ausbildung und Prüfung zum Junior-Retter dient der allgemeinen Grundausbildung in Selbst- und einfacher Fremdrettung. Die Prüfung besteht aus einem praktischen und theoretischen Teil.

Mindestalter: 11 Jahre 

Praktische Prüfung: 

100 m Schwimmen ohne Unterbrechnung, davon

25 m Kraulschwimmen*
25 m Rückenkraulschwimmen
25 m Brustschwimmen
25 m Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit
25 m Schleppen eines Partners mit Achselgrif 

Anwendung des Wurfsackes

  • Selbstrettungsübung:
    Kombinierte Übung in leichter Freizeitbekleidung, die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist:
    - Fußwärts ins Wasser springen, danach Schwebelage einnehmen
    - 4 Minuten Schweben an der Wasseroberfläche in Rückenlage mit Paddelbewegungen
    - 6 Minuten langsames Schwimmen, jedoch mindestens viermal die Körperlage wechseln (Bauch-, Rücken-, Seitenlage);
    - Kleidungstücke im Wasser ausziehen
  • Fremdrettungsübung:
    - 15 m zu einem Partner in Bauchlage schwimmen, nach halber Strecke auf ca. 2 m Tiefe abtauchen und zwei kleine Tauchringe heraufholen, diese anschleißend fallen lassen und das Anschwimmen fortsetzen;
    Rückweg: 15 m Schleppen eines Partners im Achselgriff
    Sichern des Geretteten durch "Festhalten" am Beckenrand od. Ufer.

Theorethische Prüfung:

  • Maßnahmen der Selbstrettung
  • Grundverhalten für die Fremdrettung
  • elementare "Erste Hilfe" (Widerbelebung, Rettungskette)
  • Baderegeln

Das Mindesalter zum Erwerb beträgt 12 Jahre.
Die Prüfung besteht aus einem praktischen
und einem theoretischen Teil.

Die praktische Prüfung umfasst
folgende Elemente:

  • 200 m Schwimmen in höchstens 10 Minuten, davon 100 m in Bauchlage und 100 m in Rückenlage ohne Armtätigkeit
  • 100 m Schwimmen in Kleidung in höchstens 4 Minuten, anschließend im Wasser entkleiden
  • 3 verschiedene Sprünge aus etwa 1 m Höhe (z.B. Paketsprung, Schrittsprung, Startsprung, Fußsprung, Kopfsprung)
  • 15 m Streckentauchen
  • Anwendung zweier Rettungsgeräte
  • 50 m Transportschwimmen: Schieben oder Ziehen
  • zweimal Tieftauchen von der Wasseroberfläche, einmal kopfwärts und einmal fußwärts, innerhalb von 3 Minuten mit zweimaligem Heraufholen eines 5-kg-Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes (Wassertiefe zwischen 2 und 3 m)
  • Fertigkeiten zur Vermeidung von Umklammerungen sowie zur Befreiung aus Halsumklammerung von vorne und hinten sowie Würgegriff von vorne und hinten.
  • 50 m Schleppen mit Kopf- oder Achselgriff und dem Standard-Fesselgrif
  • Kombinierte Übung, die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist:
    - 20 m Anschwimmen in Bauchlage, hierbei etwa auf halber Strecke Abtauchen auf 2 bis 3 m Wassertiefe und Heraufholen eines 5-kg-Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes, diesen anschließend fallen lassen und das Anschwimmen fortsetzen
    - 20 m Schleppen eines Partners
    - Demonstration des Anlandbringens
    - Vorführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) 

Die theoretische Prüfung umfasst den Nachweis
folgender Kenntnisse:

  • Atmung und BlutkreislaufGefahren am und im Wasser
  • Hilfe bei Bade-, Boots- und Eisunfällen (Selbst- und Fremdrettung)
  • Vermeidung von Umklammerungen
  • Hilfe bei Verletzungen und Ertrinkungsunfällen, Hitze- undKälteschäden
  • Aufgaben der SWR 

Mindestalter 16 Jahre. Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil.
 

Die praktische Prüfung umfasst folgende Elemente:

  • 400 m Schwimmen in höchstens 15 Minuten, davon 50 m Kraulschwimmen,
  • 150 m Brustschwimmen und 200 m Schwimmen in Rückenlage ohne Arm-tätigkeit
  • 300 m Schwimmen in Kleidung in höchstens 12 Minuten, anschließend im Wasser entkleiden
  • Sprung aus 3 m Höhe
  • Anwendung von 3 Rettungsgeräten (Gurt, Wurfsack, Ball,..)
  • 25 m Streckentauchen
  • dreimal Tieftauchen von der Wasseroberfläche, zweimal kopfwärts und einmal fußwärts innerhalb von 3 Minuten, mit dreimaligem Heraufholen eines 5-kg-Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes (Wassertiefe zwischen 3 und 5 m)
  • 50 m Transportschwimmen: Schieben oder Ziehen in höchstens 2:00 Minuten
  • Fertigkeiten zur Vermeidung von Umklammerungen sowie zur Befreiung aus Halsumklammerung von vorne und hinten, Würgegriff von vorne und  hinten, sowie Brustumklammerungen von vorne und hinten (unter Einschluss der Arme)
  • 50 m Schleppen in höchstens 4:30 Minuten, beide Partner in Kleidung, je eine Hälfte der Strecke mit Kopf- oder Achsel und einem Fesselgriff (Standard-Fesselgriff oder Seemannsgriff)
  • Kombinierte Übung, die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist:
    - 20 m Anschwimmen in Bauchlage
    - Abtauchen auf 3 bis 5 m Tiefe, Heraufholen eines 5-kg-Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes, diesen anschließend fallen lassen
    - Lösen aus einer Umklammerung durch einen Befreiungsgriff
    - 25 m Schleppen
    - Anlandbringen des Geretteten
    - 3 Minuten Vorführen der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)

Theoretische Prüfung

  • Atmung und Blutkreislauf
  • Gefahren am und im Wasser
  • Hilfe bei Bade-, Boots- und Eisunfällen (Selbst- und Fremdrettung)
  • Vermeidung von Umklammerungen
  • Erste Hilfe (kann durch den Nachweis eines 16 Stunden Erste-Hilfe-Kurses nicht älter als 3 Jahre entfallen)
  • Rechte und Pflichten bei Hilfeleistungen
  • Rettungsgeräte
  • Aufgaben und Tätigkeiten der SWR 

Mindestalter 17 Jahre

Ausführungsbestimmungen:

„Erste Hilfe“ umfasst die durch die Hilfsorganisationen gemeinsam festgelegten Inhalte der 8 Doppelstunden Erste Hilfe-Ausbildung und darf nicht älter als 2 Jahre sein.

Die praktische Prüfung umfasst folgende Elemente:

  • 300 m Flossenschwimmen in höchstens 6  Minuten, davon 250 m in Bauch- oder Seitenlage und 50 m Schleppen, Partner in Kleidung (Kopf- oder Achselgriff)
  • 100 m Schwimmen (Brust oder Kraul) in 1:40 Minuten (ohne Flossen)
  • 300 m Schwimmen mit Flossen in 4:30 Minuten
  • 300 m Schwimmen in Kleidung in höchstens 10 Minuten, anschließend im Wasser entkleiden (ohne Flossen)
  • 50 m Transportschwimmen, beide Partner in Kleidung: Schieben oder Ziehen in höchstens 1:40 Minuten
  • 30 m Streckentauchen, dabei von 10 kleinen Ringen oder Tellern, die auf einer Strecke von 20 m in einer höchstens 2 m breiten Gasse verteilt sind, mindestens 8 Stück aufsammeln
  • dreimal Tieftauchen in Kleidung innerhalb von 3 Minuten; das erste Mal mit einem Kopfsprung, anschließend je einmal kopf- und fußwärts von der Wasser-oberfläche mit gleichzeitigem Heraufholen von jeweils zwei 5-kg-Tauchringen oder gleichartigen Gegenständen, die etwa 3 m voneinander entfernt liegen (Wassertiefe zwischen 3 und 5 m)
  • Fertigkeiten zur Vermeidung von Umklammerungen sowie zur Befreiung aus Halsumklammerung von vorne und hinten, Würgegriff von vorne und  hinten, Brustumklammerungen von vorne und hinten (unter Einschluss der Arme)Handumklammerung
  • Kombinierte Übung (beide Partner in Kleidung), die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist:
    - 25 m Schwimmen in höchstens 30 Sekunden
    - Abtauchen auf 3 bis 5 m Tiefe und Heraufholen eines 5-kg-Tauchringes oder gleichartigen Gegenstandes, diesen anschließend fallen lassen
    - Lösen aus einer Umklammerung durch einen Befreiungsgriff
    - 25 m Schleppen in höchstens 60 Sekunden mit einem Fesselgriff
    - Anlandbringen des Geretteten
    - 3 Minuten Vorführen der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)
  • Handhabung folgender Rettungsgeräte:
    - Retten mit dem Rettungsball mit Leine: Zielwerfen in einen Sektor mit 3 m Öffnung in 12 m Entfernung: 6 Würfe innerhalb von 5 Minuten, davon 4 Treffer
    - Retten mit Rettungsgurt und Leine (als Schwimmer und  Leinenführer) 

Die theoretische Prüfung umfasst:

  • Wiederbelebungsmethoden
  • Vermeidung von Umklammerungen
  • Erste Hilfe (Erwachsene, Kinder ..)

Mindestalter 18 Jahre

Voraussetzungen:

  • Mitgliedschaft in der SWR (Ausnahme: öffentlicher Dienst)
  • Befürwortung durch die zuständige Bezirksstelle
  • Besitz des Water Lifeguard ***Abgeschlossene Erste Hilfe-Ausbildung von mindestens 8 Doppelstunden, die bei Ausbildungsbeginn nicht länger als 3 Jahre  zurückliegen darf
  • erfolgreiche Teilnahme an den vorgesehenen Ausbildungsmoduleinheiten
    Ausnahme: Staatlich geprüfte Lehrwarte / Instruktoren Schwimmen
  • erfolgreiche Durchführung von je einem Kurs im Anfängerschwimmen und Rettungsschwimmen unter Aufsicht eines Instruktors

Prüfung

Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilen. Die Inhalte der Prüfung gliedern sich in folgende fünf Module:

  • Modul 1 (theoretische Prüfung) Fragebogen (Multiple-Choice und Kurzantworten)
  • Modul 2 (praktische Prüfung) schriftliche Darlegung eines Ausbildungs-konzeptes
  • Modul 3 (praktische Prüfung) Kurzvortrag
  • Modul 4  (praktische Prüfung) Lehrproben im Schwimmen und Rettungsschwimmen
  • Modul 5 (praktische Prüfung) Erste Hilfe

Die theoretische Prüfung umfasst:

  • Kenntnisse der Anatomie und Physiologie
  • Erklären wichtiger Rettungsgeräte sowie gebräuchliche Hilfsmittel zur Wiederbelebung und ihrer praktischen Anwendung
  • Nachweis von Kenntnissen über:
    - Methodik des Schwimmens und Rettens
    - Physikalische und physiologische Grundlagen des Tauchens
    - Organisation und Durchführung des Wasserrettungsdienstes
    - Rechts- und Versicherungsgrundlagen in Bezug auf die Ausbildung
    - SWR : Aufgaben, Statuten, Prüfungsordnung

Praktische Prüfung

Die praktische Prüfung umfasst den Nachweis der organisatorischen Fähigkeiten und des Unterrichtsgeschicks durch einen Kurzvortrag, Lehrprobe im Schwimmen, Rettungsschwimmen, Schnorcheltauchen und in der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW), erweiterte Erste Hilfe Maßnahmen und der Rettungskette.